Grundsätzlich wird Bewerten groß geschrieben. Entgegen veralteter Meinungen ist Bewerten keine Tätigkeit wie putzen
oder kochen, sondern eine Wissenschaft wie Luft- und Raumfahrttechnik. In ländlichen Gebieten wird Bewerten auch als
Zunft ausgeübt. Selbst die Durchführung des Bewertungsvorganges, also "Bewerten", wird nicht als Tätigkeit, sondern
als Wissenschaft angesehen, und entgegen der Regeln Deutscher Rechtschreibung groß geschrieben!
Die oberen, primären weiblichen Geschlechtsmerkmale bezeichnet man elegant als "Charakter". Andere Begrifflichkeiten
sind nicht zulässig! Das Nutzen anderer, und somit nicht zulässiger Begrifflichkeiten zeigt dem
Bewertungsfachpersonal (Kurz: Komitee), das der angehende Bewerterlehrling bzw. Bewerterauszubildende noch nicht in
der Lage ist, auf wissenschaftlicher Ebene unter Nutzung der Fachtermini alleine zu Bewerten.
Die hintere Körperunebenheit im Bereich zwischen Oberschenkeln und Hüften wird elegant als "Ausstrahlung" bezeichnet.
Weitere Begrifflichkeiten wären willkürlich gewählt, nicht wissenschaftlich festgelegt und somit ebenfalls nicht
zulässig. Nutzung anderer Begrifflichkeiten siehe Abschnitt "Charakter".
Der vordere Bereich zwischen Haaransatz und Hals wird als "Begabung" bezeichnet.
Trotz unermüdlicher Forschungen und unzähliger, elementarer Thesen ist auch Herr Dr. Frank Kremer nicht gegen
das Aufstellen von Grundsätzlichkeiten geschützt, die im späteren Verlauf empirischer Studien widerrufen werden
müssen, um nicht gegen das Gesetz der Wissenschaftlichkeit zu verstoßen. Dazu zählt auch die lange verfallene
und nicht mehr angewendete Behauptung, das die Bewertungszahl dem aktuellen Konsum zugerechnet werden muss. Diese
Art der Bewertung verstößt gegen jegliches zeitliche Optimierungsmodell und ist deshalb nicht haltbar. Daraus
resultiert, das nur eine allgemeine Bewertung stattfindet, welche auf wissenschaftlicher Ebene, frei von subjektivem
Geschmack und persönlichem Rauschmitteleinfluss getroffen wird. Somit ist zum Beispiel eine sechzehn unumstößlich
eine sechzehn. Niedrigere Bewertungen aufgrund hohem Rauschmittelkonsums können im Wiederholungsfall zum Entzug der
Bewerter-Ausbilder-Lizenz durch das Bewertungskomitee führen.
Bewerten ist nichts für ungehaltene Kindergartenkinder sondern ein ernsthaftes Forschungsgebiet!
Der theoretische Grenzfall ist definiert: Größer 34.
Kleiner/Gleich 34 bedeutet Bestanden. Größer 34 bedeutet nicht Bestanden oder schwer wiegender Fehler.
Exception-Behandlungen scheinen nach dem derzeitigen Stand der Forschungen sogar ausgeschlossen.
Eine sehr selten auftretende Bewertung von kleiner/gleich vier wird als "Talent" bezeichnet.
Um ethischen Bedenken bezüglich dieser relativ neuen Wissenschaft vorzubeugen ist es selbstverständlich nicht nur
erlaubt sondern ausdrücklich Gestattet und sogar dringendst erwünscht das auch das weibliche Geschlecht sich am den
Studien beteiligt (Verweis auf §1 Abs.1 Grundgesetz). Selbstverständlich bezieht sich das auf Studien, Anregungen,
Gedankengänge und kritische Fragen genau so wie auf den Bewertungsvorgang selber! Dabei ist es natürlich nicht
möglich, sich selber eine Bewertung frei von subjektiven Meinungen auf wissenschaftlicher Basis zu vergeben.
Es ist grundsätzlich verboten, die Bewertung der Freundin eines Freundes einem der beiden mitzuteilen! Der
Bewertungsvorgang als solcher wird natürlich auch bei der Freundin des Freundes wie üblich durchgeführt!
Die Forschungen laufen zur Zeit, ob es grundsätzlich verboten sein sollte, überhaupt irgend einem bereits Bewerteten
Objekt die Bewertung mitzuteilen. Bis zu einem endgültigen Ergebnis sollte man Vorsicht walten lassen und sich nach
Möglichkeit immer geschlossen halten.
Ein wichtiges Bewertungskriterium ist ja bekanntlich Art und Umfang des unter Umständen schon stattgefundenen Koitus.
Doch bis zu dieser Handlung sind für gewöhnlich mit dem zu Bewertenden Objekt bzw. mit dem Bewerteten Objekt peinlich
genau einige vorangehende Handlungen durchzuführen. Wir unterscheiden sauber in drei verschiedene Stadien und
benennen sie mit den fest vergebenen Begriffen.
EIN PUNKT
Beidseitig nur oraler Kontakt mit dem zu Bewertenden Objekt.
ZWEI PUNKTE
Kontakt herstellen (Online), also alle Handlungen nach dem beidseitig oralen Kontakt bis ausschließlich dem
Koitus.
DREI PUNKTE
Der Koitus.
Fachleute forschen noch, ob nur der Kontakt mit dem primären Geschlechtsmerkmal zwei Punkte erhält, und der Kontakt
mit dem sekundären Geschlechtsmerkmal ein Punkt. Forschungsergebnisse diesbezüglich sind schon abzusehen.
Die These, das die Bewertung frei von einschlägigen Erfahrungen eines/mehrerer Bewertenden/Bewertender oder des
Komitees durchzuführen ist, und sich ausschließlich aufgrund von äußerlichkeiten bestimmen lassen sollte wird zur
Zeit widerlegt. Diese These ist aber immer noch nicht ganz auszuschließen.
Zur Zeit arbeiten Fachleute daran, das "Bewerten" ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf wird und somit eine
Abschlussprüfung nach dreijähriger Berufsausbildung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden muss.
Erst nach Bestehen der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung darf der Auszubildende die Bezeichnung
"Bewerter / Bewerterin" tragen.
Eine Eintragung in die Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe des / der "Bewerters / Bewerterin"
ist noch nicht in Aussicht.
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